Kinder und Jugendliche brauchen einen geregelten und Halt gebenden Alltag. Dies erreichen wir durch die intensive pädagogische Begleitung und die Strukturierung des Tagesablaufs. Unsere pädagogischen Mitarbeiter fördern die individuelle Entwicklung orientiert an den jeweiligen Ressourcen. Die geringe Gruppengröße mit sieben Kindern und Jugendlichen unterstützt diese Prozesse. Durch das Bezugsbetreuungssystem ist jeweils ein Mitarbeiter in besonderem Maße für die persönlichen, schulischen und familiären Angelegenheiten seiner »Bezugskinder« zuständig. Die Familienarbeit ist systemisch ausgerichtet und wird durch die Erziehungsleitung begleitet.
Die Wohngruppen sind ein vollstationäres Erziehungsangebot.
Das Angebot der Wohngruppen richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche, die durch störende Einflüsse in ihrem bisherigen Beziehungs- bzw. Bezugssystem Verunsicherungen und Entmutigungen erfahren haben. Die daraus resultierenden vielfältigen Verhaltensauffälligkeiten können in der sozialen Dichte der Klein-Wohngruppe mit guter Prognose bearbeitet werden.
Die stationäre Wohngruppe ist ein Angebot nach § 2 Abs. 2, Ziffer 4 - 5 SGB VIII / Kinder- und Jugendhilfegesetz.
Rechtsgrundlage ist der § 27 in Verbindung mit §§ 34, 34 i.V. mit 35a, 41 SGB VIII (ggf. auch § 19 SGB VIII) und ein entsprechender Hilfeplan gem. § 36 SGB VIII sowie in begründeten Einzelfällen gem. §§ 53 oder 67 SGB XII (nach Einzelfallentscheidung gem. § 75 Abs. 4 SGB XII).
In den Wohngruppen finden Kinder und Jugendliche beider Geschlechter Aufnahme. Bei der Aufnahme muss die spezielle persönliche Situation erkennen lassen, dass die Einbindung dort grundsätzlich eine positive Prognose zulässt.
Aufnahme finden Kinder und Jugendliche, die in ihrer persönlichen, psychischen und schulischen Entwicklung gefährdet, gestört und / oder verhaltensauffällig sind.
Rechtsgrundlage für eine Aufnahme in einer Wohngruppe sind im Wesentlichen die §§ 34, 35 und 35a SGB VIII.
Eine Aufnahme nach dem SGB XII kann erfolgen, wenn angenommen werden kann, dass eine Verbesserung der Behindertensituation mit pädagogischen Mitteln, den therapeutischen Möglichkeiten der Einrichtung und externen Fördermöglichkeiten erreicht werden kann. Hiervon können so genannte „Grenzfälle" betroffen sein, die durch einen integrativen Ansatz individuell gezielte Förderung erhalten.
Zielsetzung der Arbeit in den Wohngruppen ist neben der ganzheitlichen pädagogischen Betreuung
- die Verminderung vorhandener Verhaltens- und Entwicklungsstörungen
- Förderung und Ausbau konstruktiver Lern- und Verhaltenskompetenzen
- ggf. Vorbereitung und Überleitung in eine für das einzelne Kind angemessene Hilfeformen wie z.B. Pflegefamilie oder Erziehungsstelle, Rückführung ins Elternhaus oder Verselbständigung